13. September 2016

Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrerausbildung

Am 01.10.2006 ist das Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFOG) in Kraft getreten. Grundlage des neuen Gesetzes ist die EG Richtlinie 2003/59, hier wird die Ausbildung von Berufskraftfahrern in der EU geregelt. Berufskraftfahrer im Personenverkehr, denen die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE am 10. September 2008 oder später erteilt wird sowie Berufskraft­fahrer im Güterverkehr, denen die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE am 10. September 2009 oder später erteilt wird, benötigen zusätzlich zu ihrem Führerschein eine Grundqualifikation.

Diese kann bei uns durch die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inklusive 10 praktischen Stunden) mit anschließender 90-minütiger theoretischer Prüfung vor der IHK erworben werden (beschleunigte Grundqualifi­kation)

 

Berufskraftfahrer -Weiterbildung

Wer muss eine Weiterbildung absolvieren?
Diese Regelung gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE im Güterkraftverkehr, egal ob gewerblicher oder Werkverkehr und Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE.
Die erste Weiterbildung ist spätestens zu absolvieren 5 Jahre nach Abschluss der Grundqualifi­kation oder für Busfahrer bis spätestens 10. 9. 2013.° Lkw-Fahrer bis spätestens 10.9. 2014*

°ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt jedoch spätestens bis zum 10.9. 2015
*Ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt jedoch spätestens bis zum 10.9. 2016.

 

Wichtig!!!

  • Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung!
  • Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern
  • Sie muss zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden
  • Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein
  • Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist
  • Für die komplette Weiterbildung benötigt man 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden
  • Modul 3 (Fahrertraining) führen wir auf einem Übungsplatz durch
  • Modul 1 ECO-Training zum Teil auf öffentlichen Straßen